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Der Lissabon-Vertrag, die Europäische Grundrechtecharta und die Ausschaltung des Mora

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Veröffentlicht: 11.02.2009 um 09:59 von Haiduk
Aktualisiert: 11.02.2009 um 10:16 von Haiduk

Gestern begann am Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über die Klage Dr. Peter Gauweilers gegen den Lissabon-Vertrag. Im Focus wird Außenminister Steinmeier bzgl. der Europäischen Grundrechtecharta wie folgt wiedergegeben:
Zudem würden durch den Lissabon-Vertrag die Grundrechte gestärkt, insbesondere durch Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta.
Was Steinmeier uns hier als Pluspunkt verkaufen will, ist keineswegs so positiv.

Hierzu ein Ausschnitt aus der Rede des Moskauer Patriarchen Kyrill vom März 2008 (damals noch Metropolit von Smolensk und Kaliningrad) vor dem UN Menschenrechtsrat, in der er auf den grundsätzlichen Mangel bei der Europäischen Grundrechtecharta hinwies. Der Punkt, um den es geht, ist, daß ein wichtiger Aspekt von Art. 29 Abs. 2 der allgemeinen Menschenrechte darin keinerlei Entsprechung mehr findet:
Ich würde Sie gerne daran erinnern, daß die UN Richtlinien unter anderem auf der Grundannahme von 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einer beschränkten Auswahl, um 'den gerechten Anforderungen der Moral zu genügen' basieren. Leider läßt die Europäische Grundrechtecharta diese Beschränkungsklausel weg.

In vielen Ländern wird die Freiheit als Vorwand zur Entwicklung einer Industrie verwendet, welche die Gesellschaft mit der Propaganda eines amoralischen Lebensstils überschüttet. Wir glauben ein Individuum muß das Recht haben, vor dem Propagieren von Gewalt, Drogen- und Alkoholgebrauch, Spielsucht und sexueller Laxheit geschützt zu werden.
Das bedeutet, daß man sich zukünftig unter Verweis auf die Grundrechtecharta jedes noch so amoralische Recht erklagen kann, weil die Moral als Beschränkung der durch die Menschenrechte garantierten Freiheiten grundsätzlich keine Rolle mehr spielt. Als Beispiel könnte man Gay-Paraden nennen, gegen die es bei uns schon keine rechtliche Handhabe mehr gibt. In Russland gibt es diese Handhabe noch, aber die dortige Homosexuellen-Lobby versucht das durch den Gang vor Europäischen Gerichtshof auszuhebeln.

Die Möglichkeit gesetzlicher Beschränkungen, um den "den gerechten Anforderungen der Moral zu genügen" war damals eine entscheidende Grundannahme ohne die man sich 1948 niemals auf die Menschrechte hätte einigen können. Deshalb kann man auch nicht davon sprechen, daß die Grundrechtecharta von den allgemeinen Menschenrechte abgeleitet wäre, weil sie durch die Ausschaltung des Moralbegriffes ja nicht mehr allgemein sind, sondern westlich-säkular.
Kategorie: Kategorielos
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Kommentare

  1. Alter Kommentar
    Benutzerbild von charly
    Hinweis:
    "Zudem würden durch den Lissabon-Vertrag die Grundrechte gestärkt, insbesondere durch Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta."

    Diese Aussage ist schlichtweg gelogen, die Bundesrepublik hat die Grundrechtecharta bereits 2x ratifiziert (unterschrieben und damit als rechtsgültig anerkannt), 2001 und 2007. Damit besitzt die Grundrechtecharta bereits Rechtsverbindlichkeit. Dies wurde auch vom Verfassungsgericht Anfang 2008 festgestellt.

    In dieser Grundrechtecharta heisst es auch ganz eindeutig das Zwangsarbeit in der Form einer Arbeitsausbeutung wie es der 1-Euro-Job darstellt illegal ist. Da ist sehr klar und eindeutlich formuliert, das Arbeit entsprechend entlohnt werden muss.
    Mit anderen Worten, die Grundrechteencharta wurde bereits 2005 bewusst gebrochen, daher dient sie auch nicht dem Schutz der Bürger und ist quasi bereits wirkungslos.

    Ansonsten schliesse ich mich dem Patriarchen an.
    Permalink
    Veröffentlicht: 11.02.2009 um 21:33 von charly charly ist offline
  2. Alter Kommentar
    Benutzerbild von Haiduk
    Laut Wikipedia ist die Grundrechtecharta der EU noch nicht in Kraft getreten.
    Permalink
    Veröffentlicht: 11.02.2009 um 23:23 von Haiduk Haiduk ist offline
 
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