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Innere Sicherheit und Justiz Rund um Recht und Ordnung

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Alt 15.10.2009, 15:17   #1
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Icon4 Umstrittener Bischof: Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson

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Zitat:
Williamson bestreitet in einem Interview die Existenz von Gaskammern in der Zeit des Nationalsozialismus
Zitat:
Bischof Richard Williamson, Mitglied der umstrittenen Piusbruderschaft, soll für seine Leugnung des Holocausts bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte einen Strafbefehl, den nun ein Richter prüfen muss. Williamson hatte vor laufender Kamera den Massenmord an Europas Juden bezweifelt.

Nach langwierigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Strafbefehl gegen den Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson von der umstrittenen Piusbruderschaft beantragt.


Der Antrag wegen Volksverhetzung müsse nun von dem zuständigen Richter geprüft werden, bestätigte der Regensburger Amtsgerichtspräsident Johann Plöd einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe machte Plöd keine konkreten Angaben. „Es geht in Richtung Geldstrafe.“

Der 69 Jahre alte britische Bischof hatte vor knapp einem Jahr im Pius-Priesterseminar im bayerischen Zaitzkofen den Massenmord an den Juden während der Hitler-Diktatur stark relativiert. In einem Fernsehinterview mit einem schwedischen Reporter hatte er die systematische Ermordung von Menschen in den Gaskammern bestritten.

Wegen der Zuständigkeit für Zaitzkofen hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft bereits im Januar die Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchung des Falls stockte allerdings monatelang, weil die schwedischen Behörden nach einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland den Journalisten nicht wie gewünscht als Zeugen vernehmen konnten.

Das schwedische Presserecht verhinderte dies. Die Regensburger Ermittler bekamen erst kürzlich ein Schreiben von dem Chef des Fernsehjournalisten, in dem offene Fragen beantwortet wurden.

Laut der „Süddeutschen“ gab das schwedische Fernsehunternehmen in dem Brief an, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden auszustrahlen.

Dies hatte der Bischof in dem Ermittlungsverfahren behauptet. Die Leugnung des Holocaust ist in verschiedenen anderen Ländern im Unterschied zur Bundesrepublik nicht strafbar.

Amtsgerichtschef Plöd sagte, dass die Prüfung des am Mittwoch eingegangenen Strafbefehlantrags schätzungsweise etwa eine Woche dauern werde. Da Williamson nicht in Deutschland lebt, würde ein eventueller Strafbefehl dann dem deutschen Rechtsanwalt des Bischofs zugestellt.

Die Holocaust-Leugnung Williamsons hatte zum Jahresanfang weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Interview war etwa zu dem Zeitpunkt veröffentlicht worden, als Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von vier Bischöfen der Traditionalisten-Bruderschaft, darunter Williamson, ausgesetzt hatte.

Weltweite Kritik an dem Umgang des Vatikans mit den Pius-Brüdern folgte. Benedikt XVI. hatte später in einem Brief an alle Bischöfe Fehler bei der umstrittenen Aufhebung der Exkommunikation eingeräumt und erklärt, von der Holocaust- Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben.
Link:

- Zur Quelle auf: Umstrittener Bischof: Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE
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Alt 15.10.2009, 19:54   #2
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Es ist schon verwunderlich für sich alles eine deutsche Staatsanwaltschaft interessiert. Deutsche Behörden dürften eigentlich nur Dinge verfolgen, welche gegen Deutsche oder auf deutschem Staatsgebiet oder von Deutschen begangen wurden.

Ich billige das auch nicht was Williamson gesagt hat, aber es kann und darf aus meiner Sicht niemand in einer Demokratie wegen einer Meinungsäußerung oder einer Erklärung bzw. wegen eines öffentlichen rethorischen Tabubruchs verfolgt werden.

Es gibt in Deutschland Parteien auf linksextremistischer seite , die wollen bekennenderweise die FGO abschaffen, kein Staatsanwalt wird da tätig. im Gegenteil sie beziehen noch Wahlkampfkostenerstattung. eine Demokratie, welche auf dem linken Auge blind zu sein scheint.
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Alt 15.10.2009, 20:05   #3
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Zitat:
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Deutsche Behörden dürften eigentlich nur Dinge verfolgen, welche gegen Deutsche oder auf deutschem Staatsgebiet oder von Deutschen begangen wurden.
Der fragliche Vorwurf wurde wohl in einem bayrischen Priesterseminar getätigt.
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Alt 15.10.2009, 20:33   #4
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Alt 15.10.2009, 20:38   #5
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Alt 15.10.2009, 21:32   #6
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Is er dass nicht
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Alt 15.10.2009, 21:49   #7
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Nein leider nicht mehr es fehlt die eigene Jurisdiktionshoheit.
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Alt 15.10.2009, 21:54   #8
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Nein leider nicht mehr es fehlt die eigene Jurisdiktionshoheit.

Och dass übergehen wir einfach
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Alt 15.10.2009, 22:06   #9
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Alt 15.10.2009, 22:10   #10
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Zitat:
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Manchmal wäre es besser Bayern wäre ein eigener Staat.
Weil das Land, weil in ihm die Hauptstadt der Bewegung und die Stadt der Reichsparteitage lag, dann den Volksverhetzungsparagraphen beinhalte aus seinem Strafrecht streichen würde? Daran hab ich so meine Zweifel.
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